Ärztliche Verordnung

Ergotherapie ist nur mit einer ärztlichen Verordnung möglich. Zur Erstbegutachtung bringen Sie bitte einen Verordnungsschein von einem Allgemein- oder Facharzt mit, auf dem 10 Einheiten Ergotherapie zu à 60 Minuten geschrieben steht.

Um einen Teil von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, lassen Sie bitte die Verordnung zusätzlich noch chefärztlich Bewilligen. Dies können Sie bei verschiedenen Standorten ihrer jeweiligen Krankenkassa in ihrem Bundesland machen.

Verordnung vom Arzt einholen

Chefärztlich bewilligen lassen

10 Einheiten Ergotherapie konsumieren

Honorarnote bei der Krankenkasse einreichen

Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse

Zusammenfassung

  • Verordnung vom Arzt
  • Chefärztlich bewilligen lassen (per Post oder persönlich)
  • 10 Einheiten Ergotherapie konsumieren
  • Am Ende des „Zehnerblocks“ bekommen Sie eine Honorarnote von mir, die Sie dann bei der Krankenkasse einreichen (per Post oder persönlich)
  • Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse auf Ihr Konto